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LSG Niedersachsen, 17.08.2000 - L 8 AL 475/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld - …
Es ist nicht zu erkennen, weshalb diese vom Gesetz vorgesehene Sicherung nicht mehr gelten soll, wenn zunächst die Aufnahme einer Beschäftigung gelingt, diese jedoch später, aber noch innerhalb des Dreimonatszeitraums wieder endet (zur Unschädlichkeit einer Unterbrechung vgl auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.8.2000, L 8 AL 475/99, Breith 2000, 1059) . - LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - L 2 AL 79/07
Voraussetzung für die Gewährung von Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe während …
Das BSG hat zu der in diesem Punkt wortgleichen Formulierung in § 156 SGB III a. F. ("im Anschluss an eine abgeschlossene Maßnahme mit Bezug von Unterhaltsgeld arbeitslos sind") ausgeführt, dass nach der Gesetzesbegründung zu § 156 SGB III davon ausgegangen werden müsse, dass der Gesetzgeber sich als Regelfall den unmittelbaren (nahtlosen) Anschluss vorgestellt habe ("unmittelbar im Anschluss" BR-Drs. 550/96 zu § 156 SGB III) und auch der Vergleich mit der früheren Formulierung in § 44 Abs. 5 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zeige, dass grundsätzlich eine Nahtlosigkeit Voraussetzung sei (so BSG, Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R - zitiert nach juris; a. A. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. August 2000 - L 8 AL 475/99 - zitiert nach juris).Eine zwischenzeitliche Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ändert nichts daran, dass eine soziale Absicherung in den ersten drei Monaten nach der Beendigung der Teilhabeleistung notwendig ist (vgl. LSG Niedersachsen, Urteil vom 17. August 2000 - L 8 AL 475/99 - zitiert nach juris zu § 156 SGB III).
- LSG Bayern, 16.09.2004 - L 10 AL 33/01
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anschlussunterhaltsgeld; Vorliegen von …
Insofern wird die Nahtlosigkeit nicht zwingend vorausgesetzt (vgl. auch Urteil des LSG Niedersachsen vom 17.08.2000, Az: L 8 AL 475/99, Breith 2000, 1059, 1062; Urteil des LSG Brandenburg vom 30.03.2000, Az: L 8 AL 117/99).